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Serie: Was ist neu in 2019? - Mindestlohn, seit 1.1.2019

Der gesetzliche Mindestlohn für volljährige Arbeitnehmer steigt von 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde. Ausnahmen sind in sind in § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt, sie gelten zum Beispiel für Auszubildende, Selbstständige, Menschen im freiwilligen Dienst oder Heimarbeiter.


Quelle: https://www.bund-verlag.de/