Neue Bestimmungen zur Durchführung von Veranstaltungen
Zum 02.04.2022 entfallen in Bayern in vielen Bereichen die Corona-Beschränkungen. So auch beim Bildungswerk der ver.di in Bayern e. V.
Für unsere Seminare und Veranstaltungen, in Innenräumen, empfehlen wir jedoch weiterhin die Einhaltung des Mindestabstandes und das Tragen einer FFP-2-Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Somit leisten wir einen aktiven Beitrag zur Verhinderung von Ansteckung und Verbreitung des Virus. Außerdem empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich vor dem Besuch unserer Veranstaltungen selbst testen bzw. testen lassen und nur mit negativem Testergebnis anreisen.
Bitte informieren Sie sich vorab über die aktuell geltenden Regelungen unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Die allgemein bekannten Hygieneregeln gelten weiterhin.