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Wie viel Netto bleibt vom Brutto?

Wer bald eine Altersrente bezieht, sollte nicht auf den in der Renteninformation ausgewiesenen Brutto-Betrag bauen. Wichtiger ist, was nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern netto tatsächlich zum Leben übrig bleibt. Rolf Winkel und Hans Nakielski erläutern in der Fachzeitschrift »Soziale Sicherheit« 5/2019, welche Abzüge bei welchen Rentenarten den Geldbeutel schmälern.

Auch bei den Renten gilt: Brutto ist nicht gleich netto. Kompliziert wird es bei den Steuern und Sozialabgaben auf Renten insbesondere dadurch, dass nicht alle Rentenarten gleich behandelt werden.


Gesetzliche Rente

Wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bezieht und gesetzlich krankenversichert ist, muss davon derzeit (mit Kind) im Schnitt 10,85 Prozent für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Bei Kinderlosen sind es sogar 11,1 Prozent. Von einer GRV-Bruttorente in Höhe von 1.500 Euro im Monat gehen dann also für Versicherte mit Kind im Schnitt 162,75 Euro für die Sozialversicherungsbeiträge ab. Es bleiben also nur 1.337,25 Euro übrig.

Ob und wie viel Steuern Bezieher einer GRV-Rente zahlen müssen, hängt davon ab, wann sie in Rente gegangen sind bzw. gehen werden. Denn seit 2005 steigt Jahr für Jahr der steuerpflichtige Teil der Rente. Dafür werden die Beiträge der Arbeitnehmer zur Rentenversicherung zunehmend von der Steuer freigestellt – und ab 2025 sind sie vollständig steuerfrei. Das Prinzip nennt sich nachgelagerte Besteuerung.

Derzeit (2019) sind nur noch 22 Prozent der GRV-Rente eines Neurentners von der Steuer freigestellt, mithin sind also 78 Prozent steuerpflichtig. Das heißt aber nicht, dass in jedem Fall Steuern gezahlt werden müssen. Denn steuerpflichtige Bezüge bis zur Höhe des Grundfreibetrags (derzeit 9.168 Euro pro Jahr) bleiben steuerfrei. Daneben können Rentner in jedem Fall noch Pauschbeträge für Sonderausgaben und Werbungskosten, ihre vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie einen persönlichen Rentenfreibetrag gelten machen.

Das Bundesfinanzministerium rechnet auf Basis dieser Werte regelmäßig aus, bis zu welcher Jahres-Bruttorente keine Steuern entrichtet werden müssen, wenn der oder die Betreffende neben der Rente keine weiteren Einkünfte erzielt. Wer 2019 in Rente geht, muss danach bis zu einer Jahres-Bruttorente bis zu 13.758 Euro keine Steuern zahlen. Wer im letzten Jahr in Rente gegangen ist, für den ist derzeit eine Jahres-Bruttorente von bis zu 14.177 Euro steuerunbelastet.


Betriebsrente

Betriebsrentner müssen in der Regel die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf ihre Rente selbst zahlen. 18,65 Prozent (bei Kinderlosen: 18,9 Prozent) – also fast ein Fünftel – gehen dafür von ihrer Betriebsrente ab. Wenn diese 200 Euro brutto im Monat beträgt, werden also nur 162,70 Euro ausgezahlt. Bei Kinderlosen sind es noch 50 Cent weniger.

Betriebsrenten sind häufig voll zu versteuern. Grundsätzlich gilt: Immer dann, wenn im Arbeitsleben keine Steuern auf die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) gezahlt wurden, müssen später auf die volle Rente Steuern gezahlt werden – sofern die Rentner mit ihrem Einkommen über den Freibetragsgrenzen liegen. Umgekehrt ist nur der so genannte Ertragsanteil der Betriebsrente zu versteuern, wenn die Beiträge zur bAV bereits aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden.

Wie der Ertragsanteil der Rente berechnet wird, welche Regelungen zu den Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern bei Riester-, Rürup- und sonstigen privaten Renten gelten und zahlreiche Beispielrechnungen führen Rolf Winkel und Hans Nakielski in der Ausgabe 5/2019 der Sozialen Sicherheit auf. Die Steuerjournalistin Constanze Elter erklärt in einem weiteren Artikel in dieser Ausgabe, wann Rentner Steuern zahlen müssen und was sie dabei absetzen können.


Quelle: www.bund-verlag.de