Bildung aus einer Hand

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Mehr Geld für beruflichen Aufstieg

Nach der Lehre ist noch lange nicht Schluss! Das Aufstiegs-BAföG fördert diejenigen, die sich zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden. Ab August 2020 soll es noch mehr Unterstützung geben - die Bundesregierung hat dazu ein Gesetz auf den Weg gebracht.


Vom Meister- zum Aufstiegs-BAföG

Lernen kostet Geld. Zur beruflichen Fort- und Weiterbildung gehören Lehrgänge, Prüfungen, Schreibmaterial, Lehrbücher und Computer. Und nicht zuletzt ist der Lebensunterhalt zu bestreiten, solange die Bildungsmaßnahme dauert. Dafür gibt es Hilfen vom Staat, ähnlich den BAföG-Leistungen für Studierende, geregelt im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). 1996 wurde das so genannte »Meister-BAföG« eingeführt, um Gesellinnen und Gesellen im Handwerk den oft recht kostspieligen Weg zum Meisterbrief zu erleichtern. 

Das System wurde nach und nach auf das ganze System der dualen beruflichen Bildung ausgedehnt. Inzwischen fördert das »Aufstiegs-BAföG« die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Anspruchsberechtigt sind alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten - unabhängig vom Alter. Die Förderung wird teilweise als Zuschuss zum Lebensunterhalt gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss, teilweise als zinsgünstiges Darlehen.

Die Kosten des Aufstiegs-BAföG tragen zu 78 Prozent der Bund und zu 22 Prozent die Länder. Wie die Bundesregierung mitteilt, wurden im Jahr 2018 rund 167.000 Menschen mit insgesamt 641 Millionen Euro gefördert. Dabei variiert die Höhe der Förderung und ist abhängig von der jeweiligen Lebenssituation (Familienstand, Kinderzahl, eigenes Einkommen und Einkommen des Ehegatten). Seit Bestehen des Aufstiegs-BAföG konnten bis heute durch das AFBG mehr als 2,8 Millionen berufliche Aufstiege ermöglicht werden. Sie wurden mit insgesamt 9,2 Milliarden Euro gefördert.


Mehr und bessere Leistungen beschlossen

Am 25.09.2019 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Reform des Aufstiegs-BAföG verabschiedet. Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, soll ab August 2020 noch bessere Unterstützung erhalten.Wer sich nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung weiterbildet, bekommt künftig nicht nur mehr Geld, sondern soll auch mehrfach vom Aufstiegs-BAföG profitieren können.


Diese Verbesserungen sind geplant:
  • Der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt (bisher 50 Prozent) wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut.
  • Der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner (je 235 Euro) wird zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt (bisher zu 45 beziehungsweise 50 Prozent als Darlehen).
  • Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 auf 150 Euro pro Monat erhöht. Zudem steigt das Höchstalter für die Berücksichtigung von betreuungsbedürftigen Kindern von zehn auf 14 Jahre.
  • Lehrgangs- und Prüfungskosten bezuschusst der Staat werden künftig zu 50 Prozent (bisher 40 Prozent), der Rest wird als Darlehen gewährt.
  • Die Stundungs- und Erlassmöglichkeiten zur Rückzahlung werden ausgeweitet.
  • Aufstieg Schritt für Schritt: Einzelne können künftig auch mehrfach von der Förderung profitieren, nämlich auf allen drei Fortbildungsstufen (zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt).

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek sagte zum Gesetzesvorhaben: »Es ist das Signal, dass man sich selbstständig machen kann. Wir wollen einen schuldenfreien Start in die Selbstständigkeit möglich machen. Durch die Maßnahmen wird die Weiterbildung familienfreundlicher.« Damit würden die Bedingungen des beruflichen Aufstiegs deutlich verbessert. Das Reformgesetz sei ein » klares Signal, die Weiterbildung im Fokus zu haben«, so die Ministerin. Insgesamt nehme die Bundesregierung dafür in dieser Legislaturperiode 350 Millionen Euro in die Hand.

Das Gesetz soll im August 2020 in Kraft treten.


Quelle: www.bund-verlag.de