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Serie: Was kommt 2018? - Reform des Mutterschutzes

Zum Teil trat das neue Mutterschutzgesetz schon 2017 in Kraft. Ab 1. Januar 2018 gilt, dass auch Schülerinnen und Studentinnen vom Mutterschutz profitieren und im Schutzzeitraum von Pflichtveranstaltungen befreit sind. Zudem verlängert sich die Mutterschutzfrist von 8 auf 12 Wochen, wenn das geborene Kind eine Behinderung hat. Ferner soll der Kündigungsschutz künftig auch für Frauen gelten, die nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden.

Des Weiteren muss der Arbeitgeber von nun an jeden Arbeitsplatz überprüfen, ob besondere Schutzbedürfnisse für schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen bestehen.

Das strikte Nacht- und Mehrarbeitsverbot für Schwangere gilt nicht mehr. In nahezu allen Branchen können Frauen auf eigenen Wunsch auch nachts arbeiten und Überstunden leisten, wenn es ihrer Gesundheit nicht schadet.

Mehr dazu finden Sie unter: https://www.bund-verlag.de/aktuelles~7-fragen-zum-mutterschutz~


Quelle: https://www.bund-verlag.de/