Seminare

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  • 08.07.2026
  • Franken
  • 26/24/127
  • Personalrat (BPersVG)
  • Personalrat (BayPVG)
  • Betriebsrat
  • Schwerbehindertenvertretung
  • JAV (BetrVG)
  • JAV (BayPVG)
  • JAV (BPersVG)
  • Aufbauschulung
Aufbauseminar - ChatGPT & Co in der Gremienarbeit - Vertiefung und Aktualisierung
Seminarinhalt
Im Seminar »Wieso noch ein Seminar besuchen – frag doch ChatGPT!« haben wir uns mit den Grundlagen des Einsatzes sogenannter künstlicher Intelligenzen – insbesondere der LLMs – in der Arbeit des Gremiums befasst. Im Aufbauseminar wird Gelegenheit sein, die seither gemachten Erfahrungen aus der Praxis unter qualifizierter Begleitung zu reflektieren, vertiefend an Beispielsaufgaben zu arbeiten und aktuelle Entwicklungen einzuordnen. Sie erhalten einen Überblick über neue Funktionen und über gegebenenfalls fortentwickelte rechtliche Rahmenbedingungen beim Einsatz von KI-Tools in der Gremienarbeit. 
Gemeinsam erarbeiten wir, wo zusätzliche Chancen für eine effizientere Arbeit entstanden sind, wo neue Risiken sichtbar werden und wie KI sinnvoll, rechtssicher und verantwortungsvoll eingebunden werden kann.
 
Das Seminar bietet Raum für konkrete Praxisfragen, für die Analyse mitgebrachter Fallgestaltungen aus Ihrem Gremium und für die Entwicklung tragfähiger Strategien, wie KI-gestützte Werkzeuge in bestehende Abläufe integriert werden können, ohne die fachliche und kollektive Kompetenz des Gremiums zu ersetzen.

Referentin:
Frau Katrin Augsten
Rechtsanwältin & Mediatorin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen Jugend- und Auszubildendenvertretungen und interessierte Arbeitsnehmer*innen
Bild Seminar Aufbauseminar - ChatGPT & Co in der Gremienarbeit - Vertiefung und Aktualisierung
Tagungsort
Nürnberg
Termin
08.07.2026 10:00 - 17:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
JAV-BayPVG: Art. 62 BayPVG i.V.m. Art. 46 Abs. 5 BayPVG (gilt auch für GJAV und HJAV vgl. Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayPVG)
JAV-BetrVG: § 65 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
PR-BayPVG: Art. 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Teilnahmegebühr
420,- € pro Person

Teilnahmegebühr

420,00 € pro Person
(inkl. Verpflegung und zzgl. evtl. der Kosten für Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referent*innen-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmer*innennamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes mit der Bankverbindung IBAN:DE23 7005 0000 0002 0454 33 BIC:BYLADEMMXXX, möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Die Teilnahmegebühr kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e.V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

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