Seminare

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  • 22.04.2026 - 24.04.2026
  • D - Handel
  • 26/18/250
  • Betriebsrat
  • JAV (BetrVG)
  • Arbeits- und Tarifrecht
Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Arbeitskampf
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates kennen und nutzen
Seminarinhalt
In tarifgebundenen Unternehmen haben Betriebsratsgremien auch darauf zu achten, dass sie neben ihren Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten nicht nur die gesetzlichen Vorschriften im Blick behalten müssen, sondern sie müssen auch auf die Besonderheiten von tarifvertraglichen Regelungen achten. Wichtig hierbei ist die Rollenklärung von Betriebsratsgremien bei Tarifverhandlungen und Tarifauseinandersetzungen. In diesem Seminar erläutern wir, welche Handlungsmöglichkeiten Betriebsratsgremien haben, um den Regelungen aus dem Tarifvertragsgesetz und dem Betriebsverfassungsgesetz gerecht zu werden.

Die Seminarinhalte in Stichworten: 
  • die Neutralitätspflicht des Betriebsrats als Organ im Arbeitskampf § 74 Abs. 2 BetrVG 
  • die Mitbestimmungsrechte und Pflichten des Betriebsrats in Streikbetrieben 
  • die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in nicht bestreikten Betrieben innerhalb des Kampfgebiets 
  • Informationsansprüche des Betriebsrats im Hinblick auf Fernwirkungen des Arbeitskampfes (welche Vorkehrungen hat der Arbeitgeber im Vorfeld getroffen) 
  • Betriebsrisikolehre des BAG, Kurzarbeitsregeln des Manteltarifvertrages und die Rechte des Betriebsrates bei arbeitskampfbedingter Kurzarbeit 
  • die Pflichten des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitsämtern und die Beteiligung des Betriebsrats 
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 und 102 BetrVG 
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei Beendigung von Arbeitskampf und Fernwirkungen


Referenten:

Hubert Thiermayer,
ver.di Handel Bayern
Thomas Gürlebeck,
ver.di Handel Bayern




An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und interessierte Arbeitnehmer*innen
Bild Seminar Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Arbeitskampf
Tagungsort
Bernau
Termin
22.04.2026 10:00 Uhr - 24.04.2026 16:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
JAV-BetrVG: § 65 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
Teilnahmegebühr
890,- € pro Person

Teilnahmegebühr

890,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referent*innen-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmer*innennamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes mit der Bankverbindung IBAN:DE23 7005 0000 0002 0454 33 BIC:BYLADEMMXXX, möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Die Teilnahmegebühr kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e.V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

735,- € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 735,00 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

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