Seminare

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  • 11.11.2026 - 13.11.2026
  • D - Handel
  • 26/18/220
  • Betriebsrat
  • Kommunikations- und Arbeitsorganisation
Öffentlichkeitsarbeit und Datenschutz
Das aktive Betriebsratsgremium - Teil 3 der Reihe
Seminarinhalt
Eine gute Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsratsgremiums gegenüber der Belegschaft ist sehr wichtig. Sie schafft Vertrauen in die Arbeit der Interessenvertretung. Zudem kann eine gut informierte Belegschaft dem Betriebsratsgremium, gerade in Verhandlungsprozessen mit dem Arbeitgeber, Rückhalt geben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für ein Betriebsratsgremium, die Beschäftigten zu informieren. Gerade, wenn die Online-Kommunikationswege genutzt werden, ist der Datenschutz zu beachten. In diesem Seminar wollen wir die verschiedenen Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit aufzeigen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:
  • Rechtliche Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit für die Interessenvertretung
  • Möglichkeiten der Interessensvertretungen für Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Sprechstunden, Blogs, Intranet etc.)
  • Fragebogenaktionen des Betriebsrates zu bestimmten Themen
  • Mitarbeiterzeitungen und Aushänge
  • Datenschutzrechtliche Problemstellungen bei der Öffentlichkeitsarbeit
  • Nutzung von betrieblichen Mail-Adressen
  • Aktuelle Rechtsprechung


Referent:

Thomas Gürlebeck
ver.di Handel Bayern



An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, interessierte Arbeitnehmer*innen
Bild Seminar Öffentlichkeitsarbeit und Datenschutz
Tagungsort
Regensburg
Termin
11.11.2026 10:00 Uhr - 13.11.2026 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
Teilnahmegebühr
890,- € pro Person

Teilnahmegebühr

890,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referent*innen-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmer*innennamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes mit der Bankverbindung IBAN:DE23 7005 0000 0002 0454 33 BIC:BYLADEMMXXX, möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Die Teilnahmegebühr kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e.V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

434,- € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 434,00 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

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