Seminare
<< Zurück
- 02.12.2026 - 04.12.2026
- Allgäu/Schwaben
- 26/18/161
- Betriebsrat
- Personalrat (BayPVG)
- Personalrat (BPersVG)
- Schwerbehindertenvertretung
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen - Beteiligungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten
Seminarinhalt
Nach § 5 ArbschG hat der Arbeitgeber durch regelmäßige Gefährdungsbeurteilung die Gefährdung der Beschäftigten zu ermitteln, mit dem Ziel die notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu erkennen, um seiner arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Die Verpflichtung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen streckt sich auf alle Bereiche bis hin zu Ermittlung physischer Belastungen. In der prozesshaften Ausgestaltung des Arbeitsschutzes nimmt die Gefährdungsbeurteilung eine Schlüsselrolle ein.
In dem Seminar werden Methoden und Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen dargestellt und die Beteiligungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten bei Ausgestaltung erörtert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Verpflichtung zur Durchführung nach § 5 ArbschG
- Gestaltung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Beteiligungsrechte von Betriebsräten
- Beteiligungsrechte von Personalräten
- Aktuelle Rechtsprechung
In dem Seminar werden Methoden und Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen dargestellt und die Beteiligungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten bei Ausgestaltung erörtert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Verpflichtung zur Durchführung nach § 5 ArbschG
- Gestaltung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Beteiligungsrechte von Betriebsräten
- Beteiligungsrechte von Personalräten
- Aktuelle Rechtsprechung
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen und interessierte Arbeitnehmer*innen
Tagungsort
Kempten
Termin
02.12.2026 10:00 Uhr - 04.12.2026 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
PR-BayPVG: Art. 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Teilnahmegebühr
815,- € pro Person
Tagungspauschale
513,80 € pro Person
weitere Termine in
Niederbayern/Oberpfalz
05.10.2026 - 07.10.2026
Download
Ausschreibung