Seminare
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- 02.11.2026 - 06.11.2026
- Oberbayern
- 26/30/125
- Personalrat (BayPVG)
- Schwerbehindertenvertretung
- Betriebsrat
- Mitglieder der Mitarbeitervertretung bei Katholischer Kirche und dem Caritas Verband
- Mitglieder der Mitarbeitervertretung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern sowie der Diakonie
- Arbeits- und Tarifrecht
Eingruppierung und Tarifrecht im TVöD - Grundlagenseminar
Praxisnahe Schulung für kommunale Beschäftigte (Verwaltung, Bauhof, Kita etc.)
Seminarinhalt
Die gesetzlichen Interessenvertretungen haben u. a. darüber zu wachen und sicherzustellen, dass Tarifverträge umgesetzt werden. Das ist in den allgemeinen Aufgaben, z. B. § 80 BetrVG oder Art. 69 BayPVG verankert. Die Entgeltordnung bereitet bei der richtigen Bewertung der Tätigkeiten, die maßgeblich für eine rechtssichere Eingruppierung ist, den Beteiligten häufig große Schwierigkeiten. In diesem Seminar werden zunächst die Grundsätze der Eingruppierung anhand der Tätigkeitsmerkmale vermittelt. Zudem werden die Informations- und Mitbestimmungsrechte, sowie die Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Eingruppierung erarbeitet und beleuchtet.
Seminarinhalte in Stichworten:
- Grundsätze der Eingruppierung, Tarifautomatik
- Erhebliche und unerhebliche Kriterien der Eingruppierung
- Stellenplan
- Bewertungsverfahren, Bewertungsgrundsätze
- Erstellung einer Tätigkeitsbeschreibung
- Auszuübende Tätigkeit, Arbeitsvorgänge
- Tätigkeitsmerkmale
- Aufbau Entgeltordnung TVöD
- Überblick Entgeltordnung TVöD
- Bayerisches Lohngruppenverzeichnis (handwerkliche Tätigkeiten)
- Höhergruppierungen, vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gemäß TVöD
- Stufenlaufzeiten
- Informations-, Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Da die Eingruppierungssystematik bei AOK, DRV, den Kirchen und im TV-L strukturgleich wie im TVöD ist, ist das Seminar auch für Personalräte/Mitarbeitervertretungen aus diesen Bereichen geeignet.
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen, Mitarbeitervertretungen aus dem kommunalen Bereich und interessierte Arbeitnehmer*innen
Tagungsort
München
Termin
02.11.2026 10:00 Uhr - 06.11.2026 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
MAV: § 19 Abs. 3 MVG i. V. m. § 30 Absatz 2 MVG
PR-BayPVG: Art. 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Teilnahmegebühr
937,- € pro Person
Tagungspauschale
1025,- € pro Person
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Ausschreibung