Seminare

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  • 28.07.2025 - 01.08.2025
  • Oberbayern
  • 25/30/502
  • ausgebucht
  • Personalrat (BayPVG)
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Betriebsrat
  • Mitglieder der Mitarbeitervertretung bei Katholischer Kirche und dem Caritas Verband
  • Mitglieder der Mitarbeitervertretung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern sowie der Diakonie
  • Arbeits- und Tarifrecht
Eingruppierung und Tarifrecht im TVöD - Grundlagenseminar
Praxisnahe Schulung für kommunale Beschäftigte (Verwaltung, Bauhof, Kita etc.)
Leider ist dieses Seminar nicht mehr buchbar.
Unten aufgeführt finden Sie die nächsten Termine.
Bei Bedarf können wir das Seminar auch als Inhouse-Schulung anbieten.
Kontaktieren Sie uns hierfür per Mail oder Telefon.
Seminarinhalt
 Die gesetzlichen Interessenvertretungen haben u. a. darüber zu wachen und sicherzustellen, dass Tarifverträge umgesetzt werden. Das ist in den allgemeinen Aufgaben, z. B. § 80 BetrVG oder Art. 69 BayPVG verankert. Die Entgeltordnung bereitet bei der richtigen Bewertung der Tätigkeiten, die maßgeblich für eine rechtssichere Eingruppierung ist, den Beteiligten häufig große Schwierigkeiten. In diesem Seminar werden zunächst die Grundsätze der Eingruppierung anhand der Tätigkeitsmerkmale vermittelt. Zudem werden die Informations- und Mitbestimmungsrechte, sowie die Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Eingruppierung erarbeitet und beleuchtet.

Seminarinhalte in Stichworten:
  • Grundsätze der Eingruppierung, Tarifautomatik
  • Erhebliche und unerhebliche Kriterien der Eingruppierung
  • Stellenplan
  • Bewertungsverfahren, Bewertungsgrundsätze
  • Erstellung einer Tätigkeitsbeschreibung
  • Auszuübende Tätigkeit, Arbeitsvorgänge
  • Tätigkeitsmerkmale
  • Aufbau Entgeltordnung TVöD
  • Überblick Entgeltordnung TVöD
  • Bayerisches Lohngruppenverzeichnis (handwerkliche Tätigkeiten)
  • Höhergruppierungen, vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gemäß TVöD
  • Stufenlaufzeiten
  • Informations-, Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
 
Da die Eingruppierungssystematik bei AOK, DRV, den Kirchen und im TV-L strukturgleich wie im TVöD ist, ist das Seminar auch für Personalräte/Mitarbeitervertretungen aus diesen Bereichen geeignet.

An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen, Mitarbeitervertretungen aus dem kommunalen Bereich und interessierte Arbeitnehmer*innen
Bild Seminar Eingruppierung und Tarifrecht im TVöD - Grundlagenseminar
Tagungsort
München
Termin
28.07.2025 10:00 Uhr - 01.08.2025 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
MAV: § 19 Abs. 3 MVG i. V. m. § 30 Absatz 2 MVG
PR-BayPVG: Art. 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Teilnahmegebühr
910,- € pro Person

Teilnahmegebühr

910,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referent*innen-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmer*innennamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes mit der Bankverbindung IBAN:DE23 7005 0000 0002 0454 33 BIC:BYLADEMMXXX, möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Die Teilnahmegebühr kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e.V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

985,- € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 985,00 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

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