Seminare

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  • 20.09.2027
  • Franken
  • 27/24/145
  • Betriebsrat
  • Personalrat (BayPVG)
  • Personalrat (BPersVG)
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Grundschulung
Seminar für Schrift- und Protokollführer*innen
Beliebte Aufgabe, ungeliebte Aufgabe – aber notwendig!
Seminarinhalt
Die Protokolle von gesetzlichen Interessenvertretungen sind gelegentlich rechtlich angreifbar oder unwirksam formuliert. Deshalb halten z. B. viele Widersprüche gegen Kündigungen bzw. Einwendungen im Streitfall einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. 
Das muss nicht sein. In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die wichtigsten rechtswirksamen Formulierungen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese in der täglichen Praxis integrieren können. Denn nur mit gut formulierten und rechtssicheren Schreiben und Protokollen bleibt die Arbeit der Interessenvertretung nicht wirkungslos und sie halten jeder gerichtlichen Überprüfung stand.

Seminarinhalte in Stichworten:
  • Die Funktion der SchriftführerInnen
  • Bedeutung von Protokollen
  • Vom Beschuss zum Protokoll
  • Tagesordnung und Protokoll – zwei Seiten einer Medaille
  • Mindestinhalte, Änderungen, Unterschriften, Anwesenheitsliste
  • Wer erhält ein Protokoll
  • Aufbewahrungsfristen
  • Und weitere Themen rund um das Protokoll

Sonderformen: 
Protokoll des Monatsgesprächs
Protokoll bei Personalgesprächen
 
BITTE geschwärzte Protokolle und Sitzungseinladungen mitbringen.
An wen sich das Seminar richtet
Das Seminar wendet sich an Schrift- und Protokollführer*innen, stellv. Schrift- und Protokollführer*innen von Personalratsgremien, Betriebsratsgremien und Schwerbehindertenvertretungen und interessierte Arbeitnehmer*innen
Tagungsort
Nürnberg
Termin
20.09.2027 10:00 - 17:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
PR-BayPVG: Art. 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Teilnahmegebühr
420,- € pro Person

Teilnahmegebühr

420,00 € pro Person
(inkl. Verpflegung und zzgl. evtl. der Kosten für Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referent*innen-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmer*innennamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes mit der Bankverbindung IBAN:DE23 7005 0000 0002 0454 33 BIC:BYLADEMMXXX, möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Die Teilnahmegebühr kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e.V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

weitere Termine in
Franken
23.11.2026 01.03.2027
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