Seminare

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  • 18.01.2027 - 22.01.2027
  • Franken
  • 27/24/144
  • Betriebsrat
  • Personalrat (BayPVG)
  • Personalrat (BPersVG)
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Arbeits- und Tarifrecht
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Seminarinhalt
Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der einschlägigen Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Bei der Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden und den Überblick zu behalten.
In diesem Seminar wird das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können, besprochen.
Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:
  • Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems 
  • Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen
  • Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht
  • Begründung des Arbeitsverhältnisses
  • Inhalte des Arbeitsvertrags
  • Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
  • Weisungsrecht des Arbeitgebers
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen (u. a. Kündigung, Aufhebungsvertrag)
  • Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen und interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Bild Seminar Einführung in das Arbeitsrecht 1
Tagungsort
Nürnberg
Termin
18.01.2027 10:00 Uhr - 22.01.2027 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
PR-BayPVG: Art. 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Teilnahmegebühr
1350,- € pro Person

Teilnahmegebühr

1350,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referent*innen-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmer*innennamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes mit der Bankverbindung IBAN:DE23 7005 0000 0002 0454 33 BIC:BYLADEMMXXX, möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Die Teilnahmegebühr kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e.V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

972,- € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 972,00 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

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