Seminare

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  • 10.11.2026
  • Bayern
  • 26/24/607
  • Online
  • Betriebsrat
  • Personalrat (BayPVG)
  • Personalrat (BPersVG)
  • Schwerbehindertenvertretung
  • JAV (BayPVG)
  • JAV (BetrVG)
  • JAV (BPersVG)
  • Mitglieder der Mitarbeitervertretung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern sowie der Diakonie
  • Arbeits- und Tarifrecht
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
Seminarinhalt
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind Sonderformen der Arbeitszeitgestaltung, die dem Mitbestimmungsrecht der betrieblichen Interessenvertretung unterliegen. Das Seminar zeigt auf, wie sich Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst voneinander unterscheiden, welche Grenzen das Arbeitszeitgesetz zieht, welche Rolle Tarifverträge spielen und was in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden sollte.
 
Seminarinhalte in Stichworten:
  • Begrifflichkeiten: Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft
  • Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst als Ausnahme vom 8-Stunden-Tag (u.a. Rechtsgrundlage)
  • Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung bei Arbeitszeitfragen
  • Mitbestimmung bei der Vergütung für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst?
  • Gefährdungsbeurteilung als Voraussetzung einer Betriebsvereinbarung zu Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst?
  • Mindestlohn bei Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
  • Die Rechtsprechung des EuGH 

An wen sich das Seminar richtet
 Betriebsräte*innen, Schwerbehindertenvertreter*innen, Personalräte*innen, Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen, Mitarbeitervertretungen und interessierte Arbeitnehmer*innen
Online-Veranstaltung
Termin
10.11.2026 09:00 - 16:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
JAV-BayPVG: Art. 62 BayPVG i.V.m. Art. 46 Abs. 5 BayPVG (gilt auch für GJAV und HJAV vgl. Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayPVG)
JAV-BetrVG: § 65 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
JAV-BPersVG: § 105 BPersVG i.V.m. § 54 Abs. 1 BPersVG
JAV-MAV: § 19 Absatz 4 MVG i. V.m. § 19 Absatz 3 MVG
MAV: § 19 Abs. 3 MVG i. V. m. § 30 Absatz 2 MVG
PR-BayPVG: Art. 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Teilnahmegebühr
295,- € pro Person

Teilnahmegebühr

295,00 € pro Person
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referent*innen-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmer*innennamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes mit der Bankverbindung IBAN:DE23 7005 0000 0002 0454 33 BIC:BYLADEMMXXX, möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Die Teilnahmegebühr kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e.V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

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