Seminare

<< Zurück

  • 03.11.2025 - 07.11.2025
  • A - Medien, Kunst und Industrie
  • 25/30/283
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
Zukunft der Arbeitszeit - Gesetzesvorhaben auf dem Prüfstand: Was kommt auf BR und Beschäftigte zu?
Für BR-Mitglieder aus den Branchen Druck, Papier, Verlage
Seminarinhalt
Aktuell zeichnen sich eine Reihe von Gesetzesänderungen im Bereich des Arbeitsrechts ab. Die neue Bundesregierung will dabei vor allem in Arbeitszeitfragen eingreifen, wenngleich bisher noch wenig konkrete Gesetzestexte vorliegen. Die Pläne allerdings lassen erahnen, dass die Gesetzesvorhaben unterm Strich wenig bis nichts für die Arbeitnehmer/innen verbessern werden. Vor allem Betriebsräte sind daher gefordert, sich mit den Vorhaben und ihren Folgen und Risiken frühzeitig auseinander zu setzen. Eingebettet in die Beteiligungsrechte der BR-Gremien, im Abgleich mit tariflichen Bestimmungen in den Branchen Druck, Papier und Verlage und mit einem Blick darauf, welche gesundheitlichen Folgen die Gesetzesvorhaben auf Arbeitnehmer/innen haben können, wollen wir mit diesem Seminar die Interessensvertretungen umfassend fit machen für das, was da auf die Beschäftigten zukommt.
Themen der Woche
Geplante und beschlossene Gesetzesänderungen der Regierung
Bewertung der Vorhaben und Diskussionsstände 
Verbesserungen, Chancen, Risiken und betriebliche Auswirkungen
 
Schwerpunktthema: Änderungen im Kontext des Arbeitszeitgesetzes
Das Arbeitszeitgesetz - in der aktuellen und zukünftigen Version - was ändert sich?
Kontrollaufgaben des BR beim Arbeitszeitgesetz - Info-Rechte unter der Lupe
Handlungsmöglichkeiten des BR bei der Gestaltung von Arbeitszeiten im Betrieb
Mitbestimmungsmöglichkeiten des BR bei Arbeitszeitfragen
 
Tarifliche Bestimmungen in den Tarifwerken Druckindustrie, PPKV und Verlage
Tarifliche und gesetzliche Regelungen im Abgleich
Öffnungsklauseln in Tarifverträgen – Betriebliche Vereinbarungen

Zusammenhänge von Arbeitszeit und Gesundheitsschutz
 
Weitere Gesetzesvorhaben (z.B. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge, mögliche Benachteiligung von Teilzeitkräften, Einschränkung von Home Office Regelungen, Verlängerung der Lebensarbeitszeit, Beschäftigung von Rentner/innen, Tariftreuegesetz u.a.)
 
Aufklärung der Beschäftigten durch den BR
Überprüfung von betrieblichen Vereinbarungen auf Gesetzes- und Tarifkonformität
Betriebliche Einbindung in die ver.di-Arbeitszeitkampagne
 
Referent/innen:
Christa Hasenmaile, BR-Beraterin, München
Thomas Mauer, freiberuflicher BR-Berater
Anna Bauer, Fachanwältin für Arbeitsrecht, München (angefragt)
Tatjana Fuchs, Gesellschaft für gute Arbeit, Grassau (angefragt)
Tagungsort
Inzell
Termin
03.11.2025 11:00 Uhr - 07.11.2025 13:00 Uhr
Teilnahmegebühr
1750,- € pro Person

Teilnahmegebühr

1750,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referent*innen-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmer*innennamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes mit der Bankverbindung IBAN:DE23 7005 0000 0002 0454 33 BIC:BYLADEMMXXX, möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Die Teilnahmegebühr kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e.V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

1187,35 € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 1187,35 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

Download
Ausschreibung