Seminare

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  • 15.12.2025 - 19.12.2025
  • Oberbayern
  • 25/30/087
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Personalrat (BPersVG)
  • Grundschulung
Arbeitsrecht III für Personalräte der Jobcenter
Grundlagenseminar
Seminarinhalt
Kenntnisse der arbeitsrechtlichen Reglungen gehört zum erforderlichen Grundwissen eines jeden Personalrats. In dem Seminar werden wesentliche Regelungen des Arbeitsrechtes dargestellt und in Bezug zu den gesetzlichen Aufgaben der Personalräte gesetzt. Dabei werden die Besonderheiten, die sich aus der besonderen rechtliche Organisationsstruktur der Jobcenter und den zugewiesenen Beschäftigungsverhältnissen ergeben, berücksichtigt. 
 
Das Seminar richtet sich an Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen der Jobcenter die zumindest das Seminar Arbeitsrecht besucht haben. 
 
Die Seminarinhalte in Stichworten:
  • Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis 
  • Gegenseitige Haftung im Arbeitsverhältnis
  • Teilzeitansprüche
  • Das AGG 
  • Arbeitsrechtliche Gleichstellungsansprüche 
  • Beendigungstatbestände und die jeweiligen Beteiligungsrechte der Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen im Jobcenter

Referent:

Detlev Nitsche,
Rechtsanwalt, Berlin
Experte für die Personalratsarbeit in den Jobcentern
Mitautor des Kommentars zum Arbeitsschutzgesetz
Autor für die Zeitschrift Der Personalrat

Link zur Anmeldung: https://verdi-bw-bayern.de/events/25-30-087

An wen sich das Seminar richtet
Personalratsmitglieder und Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen in den Jobcentern und interessierte Arbeitnehmer*innen
Bild Seminar Arbeitsrecht III für Personalräte der Jobcenter
Tagungsort
München
Termin
15.12.2025 10:00 Uhr - 19.12.2025 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Teilnahmegebühr
1250,- € pro Person

Teilnahmegebühr

1250,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referent*innen-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmer*innennamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes mit der Bankverbindung IBAN:DE23 7005 0000 0002 0454 33 BIC:BYLADEMMXXX, möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Die Teilnahmegebühr kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e.V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

985,- € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 985,00 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

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