Seminare

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  • 20.10.2025
  • Oberbayern
  • 25/30/506
  • Betriebsrat
  • Personalrat (BayPVG)
  • Politische Bildung
Tageskonferenz zum Thema Eingruppierung handwerkliche Tätigkeiten nach TVöD
Seminarinhalt
Vor 5 Jahren wurde die Eingruppierungsordnung für handwerkliche und gewerbliche Tätigkeiten abgeschlossen. In dieser Tageskonferenz geben wir einen kurzen Überblick über die Besonderheiten der Eingruppierung handwerklicher Tätigkeiten nach dem TVöD. Auf der Grundlage der Eingruppierungsvorschriften aus dem Tarifvertrag geben wir erste Anhaltspunkte unter anderem die Zuordnung der ausgeübten Tätigkeiten zu den Tätigkeitsmerkmalen bekannt. Wir zeigen auf, auf welche Mitbestimmungsrechte im Bereich der Eingruppierung das Betriebsrats- oder Personalratsgremium achten muss. Sie erfahren, im groben Überblick, welche Unterlagen für die gesetzlichen Interessenvertretungen erforderlich sind, um eine Grundlage für die Bewertung von Eingruppierungen der Beschäftigten erforderlich sind. 

Die Seminarinhalte in Stichworten:
  • Überblick über das Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst 
  • Darstellung der Mitbestimmungsrechte des Betriebs- oder Personalrates bei der Eingruppierung nach dem BayPVG
  • Eingruppierung - eine Kurzübersicht zur Begriffsklärung Arbeitsvorgang und Tätigkeitsbeschreibung
  • Besonderheiten bei der Eingruppierung handwerklicher Tätigkeiten nach dem TVöD
  • Umsetzung der betrieblichen Prüfung (Möglichkeiten / Wege)
  • Evaluierung der EGO Handwerk, was ist vereinbart -- wie setzen wir um?
  • Überblick über neue Eingruppierungsmerkmale handwerklicher Tätigkeiten
  • Überblick über den Individualrechtlichen Anspruch von Beschäftigten

Die Teilnahme an dieser Tageskonferenz stellt keinen Ersatz für die Grund- und Aufbauseminare zum Eingruppierungsrecht nach dem TVöD dar. Diese Tageskonfernz ist eine Ergänzung und greift speziell die Neuregelungen der handwerklichen Tätigkeiten heraus und erfordert Grundkenntnisse im Eingruppierungsrecht. Eine Qualifizierung zum Thema Eingruppierungsrecht für Betriebs- und Personalratsmitglieder ist unbedingt erforderlich, damit die gesetzlichen Vorgaben allumfassend umgesetzt werden können. 

Link zur Anmeldung: https://verdi-bw-bayern.de/events/25-30-506

An wen sich das Seminar richtet
Betriebsrats- und Personalratsmitglieder im Bereich des Tarifrechts VKA und interssierte Arbeitnehmer*innen
Bild Seminar
Tagungsort
München
Termin
20.10.2025 10:00 - 16:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 2 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
Öffentlicher Dienst: TVöD und TV-L jeweils § 29.4
PR-BayPVG: Art. 46 Abs. 2 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
Teilnahmegebühr
150,- € pro Person

Teilnahmegebühr

150,00 € pro Person
(inkl. Verpflegung und zzgl. evtl. der Kosten für Unterkunft)
Diese Veranstaltung steht allen Teilnehmer*innen offen. Jedoch erhalten ver.di-Mitglieder eine Ermäßigung von 100% für dieses Seminar. Wenn Sie kein ver.di-Mitglied sind, erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung eine Rechnung, die Sie bitte vor Seminarbeginn unter Angabe Ihres Namens und der Veranstaltungsnummer auf das angegebene Konto überweisen.
Bei Seminaren in Kooperation mit dem ver.di Landesbezirk erfolgt die Anmeldung grundsätzlich zunächst über den Bezirk, die Personengruppe oder den Fachbereich (Bestätigung durch Unterschrift). Andere Anmeldungen zu diesen Veranstaltungen werden nachrangig behandelt und werden erst bei Nichtauslastung berücksichtigt. Grundsätzlich übernimmt das Bildungswerk der ver.di in Bayern e. V. keine Reisekosten für Seminare und Veranstaltungen.

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