Seminare

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  • 24.07.2025
  • Franken
  • 25/24/148
  • Betriebsrat
  • Arbeits- und Tarifrecht
Betriebsratsamt 2.0
Die neuen Regelungen der Betriebsratsvergütung und vieles mehr
Seminarinhalt
Betriebsratsmitglieder sollen wegen der Ausübung ihres Ehrenamtes weder benachteiligt noch begünstigt werden. Dies gilt auch für die Vergütung und die berufliche Weiterentwicklung. Doch immer wieder kommt es in diesem Punkt innerbetrieblich zu Schwierigkeiten zwischen dem Betriebsratsgremium und dem Arbeitgeber. Diesbezüglich hat der Gesetzgeber den § 37 BetrVG in Verbindung mit § 78 BetrVG ergänzt. 
In diesem Seminar geht es um die gesetzlichen Neuerungen zur Betriebsratsvergütung, aber auch um die anderen Rahmenbedingungen, auf die Betriebsratsgremien im Interesse ihrer Mitglieder achten sollten, von A wie Arbeitsbelastung bis Z wie Auswirkungen auf Arbeitszeugnisse.
Im ersten Teil des Seminars werden wir über die aktuellen rechtlichen Bestimmungen und Entwicklungen im Bereich der Betriebsratsvergütungen informieren. Ausgehend von der bisherigen Rechtsprechung geben wir Ihnen Tipps, wie die Vergütung von Mitgliedern eines Betriebsratsgremiums angemessen gestalten werden kann.
Im zweiten Teil des Seminars sehen wir uns die Möglichkeiten an, wie die Rahmenbedingungen für die Mitglieder des Betriebsrates zu gestalten sind, dass das Amt möglichst keine Nachteile mit sich bringt; im Gegenteil, sogar attraktiv ist.

Die Seminarinhalte in Stichworten:
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes - was Betriebsratsmitglieder wissen müssen.
  - Was steht drin, was ist neu?
  - Bisherige Rechtsprechung - weiter aktuell oder überholt? 
  • Ehrenamt bis zum Zusammenbruch?
  - rechtliche Möglichkeiten und praktische Tipps für Strategien 
  - zur Vereinbarkeit von arbeitsvertraglichen Pflichten und Betriebsratsaufgaben
  - zum Umgang mit Urlaub und Krankheit von Freigestellten im Gremium
  - zum Spannungsbereich zwischen (Teil-)Freistellungen nach § 38 BetrVG und gut geplanten Selbstfreistellungen nach § 37 BetrVG
  • (Keine) Auswirkungen auf die weitere berufliche Entwicklung?
  - Betriebsratsamt darf doch im Zeugnis nicht auftauchen, oder doch?
  - Möglichkeiten der Verwertung der als Betriebsratsmitglied erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen im weiteren Berufsleben, auch bei anderen Arbeitgebern

Unsere Referentin ist praxiserfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie unterstützt Betriebsräte seit mehr als 25 Jahren bei der Um- und Durchsetzung ihrer Rechte. 
Kenntnis von Rechtsprechung und Gesetz sind deshalb im Seminar unmittelbar mit reichhaltiger Praxiserfahrung verbunden.
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, interessierte Arbeitnehmer*innen
Tagungsort
Nürnberg
Termin
24.07.2025 10:00 - 17:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
Teilnahmegebühr
420,- € pro Person

Teilnahmegebühr

420,00 € pro Person
(inkl. Verpflegung und zzgl. evtl. der Kosten für Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referent*innen-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmer*innennamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes mit der Bankverbindung IBAN:DE23 7005 0000 0002 0454 33 BIC:BYLADEMMXXX, möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Die Teilnahmegebühr kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e.V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

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