Seminare

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  • 22.10.2026
  • Bayern
  • 26/24/606
  • Online
  • Betriebsrat
  • Personalrat (BayPVG)
  • Personalrat (BPersVG)
  • Schwerbehindertenvertretung
  • JAV (BetrVG)
  • JAV (BayPVG)
  • JAV (BPersVG)
  • Mitglieder der Mitarbeitervertretung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern sowie der Diakonie
  • Arbeits- und Tarifrecht
Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
Seminarinhalt
Drei Stunden kompakt: Der aktuelle Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zur Erfassung der Arbeitszeit und den dazu gehörigen Rechten der betrieblichen Interessenvertretungen. Erläutert werden zudem die Folgen richtig oder nicht erfasster Arbeitszeit für die betroffenen Beschäftigten, für Verantwortliche und für die betriebliche Interessenvertretung.
 
Seminarinhalte in Stichworten:
  • Update: arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zur Arbeitszeit
  • Von Luxemburg bis München: relevante Entscheidungen der Gerichte zur Arbeitszeiterfassung und die Auswirkungen im Betrieb
  • Denkt er noch oder schläft er schon? aktuelle Informationen zum Stand der Gesetzgebung - insb. Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes 
  • Nicht ohne meinen Betriebsrat: Arbeitszeiterfassung sinnvoll gestalten
  • Umfang der Mitbestimmungsrechte und ihre Anwendung
  • Verschiedene Formen der Arbeitszeiterfassung - praktische und mitbestimmungsrechtliche Unterschiede
  • Überwachen und mitgestalten: datenschutzrechtliche Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung 

An wen sich das Seminar richtet
 Betriebsräte*innen, Schwerbehindertenvertreter*innen, Personalräte*innen, Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen, Mitarbeitervertretungen und interessierte Arbeitnehmer*innen
Online-Veranstaltung
Termin
22.10.2026 09:00 - 12:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
JAV-BayPVG: Art. 62 BayPVG i.V.m. Art. 46 Abs. 5 BayPVG (gilt auch für GJAV und HJAV vgl. Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayPVG)
JAV-BetrVG: § 65 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
JAV-BPersVG: § 105 BPersVG i.V.m. § 54 Abs. 1 BPersVG
JAV-MAV: § 19 Absatz 4 MVG i. V.m. § 19 Absatz 3 MVG
MAV: § 19 Abs. 3 MVG i. V. m. § 30 Absatz 2 MVG
PR-BayPVG: Art. 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Teilnahmegebühr
125,- € pro Person

Teilnahmegebühr

125,00 € pro Person
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referent*innen-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmer*innennamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes mit der Bankverbindung IBAN:DE23 7005 0000 0002 0454 33 BIC:BYLADEMMXXX, möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Die Teilnahmegebühr kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e.V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

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