Seminare
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- 22.10.2026
- Bayern
- 26/24/606
- Online
- Betriebsrat
- Personalrat (BayPVG)
- Personalrat (BPersVG)
- Schwerbehindertenvertretung
- JAV (BetrVG)
- JAV (BayPVG)
- JAV (BPersVG)
- Mitglieder der Mitarbeitervertretung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern sowie der Diakonie
- Arbeits- und Tarifrecht
Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
Seminarinhalt
Drei Stunden kompakt: Der aktuelle Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zur Erfassung der Arbeitszeit und den dazu gehörigen Rechten der betrieblichen Interessenvertretungen. Erläutert werden zudem die Folgen richtig oder nicht erfasster Arbeitszeit für die betroffenen Beschäftigten, für Verantwortliche und für die betriebliche Interessenvertretung.
Seminarinhalte in Stichworten:
Seminarinhalte in Stichworten:
- Update: arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zur Arbeitszeit
- Von Luxemburg bis München: relevante Entscheidungen der Gerichte zur Arbeitszeiterfassung und die Auswirkungen im Betrieb
- Denkt er noch oder schläft er schon? aktuelle Informationen zum Stand der Gesetzgebung - insb. Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
- Nicht ohne meinen Betriebsrat: Arbeitszeiterfassung sinnvoll gestalten
- Umfang der Mitbestimmungsrechte und ihre Anwendung
- Verschiedene Formen der Arbeitszeiterfassung - praktische und mitbestimmungsrechtliche Unterschiede
- Überwachen und mitgestalten: datenschutzrechtliche Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsräte*innen, Schwerbehindertenvertreter*innen, Personalräte*innen, Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen, Mitarbeitervertretungen und interessierte Arbeitnehmer*innen
Online-Veranstaltung
Termin
22.10.2026 09:00 - 12:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
JAV-BayPVG: Art. 62 BayPVG i.V.m. Art. 46 Abs. 5 BayPVG (gilt auch für GJAV und HJAV vgl. Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayPVG)
JAV-BetrVG: § 65 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
JAV-BPersVG: § 105 BPersVG i.V.m. § 54 Abs. 1 BPersVG
JAV-MAV: § 19 Absatz 4 MVG i. V.m. § 19 Absatz 3 MVG
MAV: § 19 Abs. 3 MVG i. V. m. § 30 Absatz 2 MVG
PR-BayPVG: Art. 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Teilnahmegebühr
125,- € pro Person
in Kooperation mit
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Ausschreibung