Seminare

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  • 03.12.2026
  • Franken
  • 26/24/611
  • Betriebsrat
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Arbeits- und Tarifrecht
Qualifizierung in Zeiten von KI - Ein Handlungsfeld für die betriebliche Interessenvertretung
Seminarinhalt
Weiterbildung ist wichtig und wird immer wichtiger - darüber besteht seit Langem Konsens. Doch bei der Frage, wie Weiterbildung genau zu verstehen und wie sie umzusetzen ist, liegen die Meinungen und Interessen der Betriebsparteien häufig (weit) auseinander. Betriebliche Interessenvertretungen haben zahlreiche Handlungsmöglichkeiten, um Weiterbildung vor Ort beschäftigtenorientiert mitzugestalten. Diese Möglichkeiten erhalten durch den Artikel 4 der Verordnung der EU zur Künstlichen Intelligenz (KI-VO) einen neuen Schub. Denn aus ihm geht eine gesetzliche Verpflichtung der Unternehmen zur Herstellung von KI-Kompetenz bei von KI-Systemen betroffenen Beschäftigten hervor.
Das Seminar gibt eine Einführung in das Thema und zeigt auf, welche Gestaltungsmöglichkeiten betriebliche Interessenvertretungen haben.

Seminarinhalte in Stichworten:
  • Inhaltliche und formale Anforderungen an gute Weiterbildung aus Sicht der Beschäftigten
  • Beteiligungsrechte von Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung
  • KI-Kompetenz laut Art. 4 der KI-VO der EU: Pflichten der Unternehmen, Qualifikationsansprüche und Umsetzung
  • Konkrete Handlungsmöglichkeiten für die betriebliche Interessenvertretungen
  • Anforderungen an eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Weiterbildung
  • Aktuelle gesetzliche Fördermöglichkeiten 

An wen sich das Seminar richtet
 Betriebsräte*innen, Schwerbehindertenvertreter*innen und interessierte Arbeitnehmer*innen
Tagungsort
Nürnberg
Termin
03.12.2026 09:30 - 16:30 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Teilnahmegebühr
374,- € pro Person

Teilnahmegebühr

374,00 € pro Person
(inkl. Verpflegung und zzgl. evtl. der Kosten für Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referent*innen-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmer*innennamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes mit der Bankverbindung IBAN:DE23 7005 0000 0002 0454 33 BIC:BYLADEMMXXX, möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Die Teilnahmegebühr kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e.V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

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