Seminare

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  • 19.05.2025 - 23.05.2025
  • Franken
  • 25/24/504
  • Betriebsrat
  • Personalrat (BayPVG)
  • Personalrat (BPersVG)
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Aufbauschulung
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Seminarinhalt
Es existiert eine schon fast unüberschaubare Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards für Arbeitsverträge festlegen. Außerdem sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch die Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht).
Dieses Seminar gibt insbesondere einen Überblick über die bestehenden Schutzgesetze, über die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und die Ansprüche der Beschäftigten aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Schutznormen für die Beschäftigten und die jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung erläutert.

Die Seminarinhalte in Stichworten:
  • Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle, Verhältnis zum Tarifvertrag)
  • Vergütung und Gratifikation
  • Überblick über die wichtigsten Schutzgesetze
  • Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung
  • Bezahlte und unbezahlte Freistellungsansprüche im Arbeitsverhältnis

Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses.


An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, Pesonalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen und interessierte Arbeitnehmer*innen
Bild Seminar Einführung in das Arbeitsrecht 2
Tagungsort
Fürth
Termin
19.05.2025 10:00 Uhr - 23.05.2025 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
PR-BayPVG: Art. 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Teilnahmegebühr
1190,- € pro Person

Teilnahmegebühr

1190,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referent*innen-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmer*innennamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes mit der Bankverbindung IBAN:DE23 7005 0000 0002 0454 33 BIC:BYLADEMMXXX, möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Die Teilnahmegebühr kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e.V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

1002,- € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 1002,00 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

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