Seminare

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  • 31.08.2026 - 04.09.2026
  • Oberbayern
  • 26/30/080
  • Personalrat (BPersVG)
  • Arbeits- und Tarifrecht
Aktuelle Probleme der Personalratsarbeit in den Jobcentern
Seminarinhalt
Das Seminar stellt die aktuelle Problemlage der Personalräte in den Jobcentern dar und gibt einen aktuellen Überblick über die Entwicklung der Gesetzgebung und der Rechtsprechung hinsichtlich der gesetzlichen Aufgaben der Personalräte in den gemeinsamen Einrichtungen und die zu erwartenden Auswirkungen der geplanten Änderung im Rahmen der Änderungen des SGB 2. Schwerpunkt sind dabei die Ausübung und Gestaltung  der Beteiligungsrechte unter den aktuellen Bedingungen, Gestaltung von Desk-Sharing und Büromanagement und die Beteiligungsmöglichkeiten Gefährdungsanzeigen und Leistungs- und Verhaltenskontrollen.

Die wesentliche Inhalte:
  • Aktuelle gesetzliche Änderungen und Ihre Auswirkungen auf die Beteiligungsrechte 
  • Aktuelle Rechtsprechung 
  • Das 13. Änderungsgesetz und die Auswirkung auf die gesetzlichen Aufgaben des Personalrat im Jobcenter 
  • Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Jobcenter (Geschäftsführung und Trägerversammlung) und den Trägern, insbesondere der Regionaldirektion 
  • Die gesetzlichen Beteiligungsrechte und Aufgaben bei Desk-Sharing und Büromanagement 
  • Gestaltung der Gefährdungsanzeige und die Beteiligungsmöglichkeiten des Personalrat 
  • Beteiligungsrechte bei Überlastungs- Gefährdungsanzeigen 
  • OPDS Abfragen und Leistungsverhaltenskontrolle 
  • Verarbeitung von Beschäftigtendaten durch die Träger

Wegen der Aktualität der Veranstaltung sind kurzfristige Ergänzungen möglich.


An wen sich das Seminar richtet
Personalräte in den Jobcentern aller Bundesländer und interessierte Arbeitnehmer/-innen
Tagungsort
München
Termin
31.08.2026 10:00 Uhr - 04.09.2026 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
Teilnahmegebühr
1290,- € pro Person

Teilnahmegebühr

1290,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referent*innen-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmer*innennamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes mit der Bankverbindung IBAN:DE23 7005 0000 0002 0454 33 BIC:BYLADEMMXXX, möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Die Teilnahmegebühr kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e.V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

1025,- € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 1025,00 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

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