Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst gemäß TVöD (Bund und VKA) und TVL

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Seminarziel kurz zusammengefasst

Grundsätze der Eingruppierung vermitteln. Informations- und Mitbestimmungsrechte, sowie die Handlungsmöglichkeiten des PR / BR/ MAV bei der Eingruppierung erarbeitet und beleuchtet

Seminarinhalt

Inzwischen sind alle neu verhandelten Entgeltordnungen zum TVöD und TVL in Kraft. Damit endet die seit 2005 mit dem Abschluss des TVöD bestehende Ungleichzeitigkeit zwischen neuem Tarifvertrag und altem Eingruppierungsrecht mit zwischenzeitlichen Übergangsregelungen.

Auch mit den neuen Entgeltordnungen macht die richtige Bewertung der Tätigkeiten, die maßgeblich für eine rechtssichere Eingruppierung ist, den Beteiligten häufig große Schwierigkeiten. In diesem Seminar werden zunächst die Grundsätze der Eingruppierung vermittelt. Zudem werden die Informations- und Mitbestimmungsrechte, sowie die Handlungsmöglichkeiten des PR / BR/ MAV bei der Eingruppierung erarbeitet und beleuchtet.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

• Grundsätze der Eingruppierung, Tarifautomatik

• Erhebliche und unerhebliche Kriterien der Eingruppierung

• Stellenplan

• Erstellung einer Tätigkeitsbeschreibung

• Auszuübende Tätigkeit, Arbeitsvorgänge

• Aufbau Entgeltordnung.

• Tätigkeitsmerkmale Bewertungsverfahren,

• Bewertungsgrundsätze

• Höhergruppierungen, vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gemäß TVöD

• Stufenzuordnung

• Informations-, Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des PR / BR

An wen sich das Seminar richtet

Betriebs- und Personalratsmitglieder oder MAVen im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes und interessierte Arbeitnehmer*innen