Gefährdungsbeurteilungen überprüfen und den Pandemiebedingungen anpassen

Online-Seminar

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Unten aufgeführt finden Sie die nächsten Termine.
Bei Bedarf können wir das Seminar auch als Inhouse-Schulung anbieten.
Kontaktieren Sie uns hierfür per Mail oder Telefon.
Seminarinhalt

Das Coronavirus ist eine erhebliche Gefährdung für die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmer*innen. Noch immer gilt, dass der Arbeitgeber nach § 5 ArbschG verpflichtet ist, durch regelmäßige Gefährdungsbeurteilung die Gefährdung der Beschäftigten zu ermitteln, mit dem Ziel die notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu erkennen, Nur so kommt der Arbeitgeber seiner arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nach. Spätestens mit der Einführung der SARS-CoV2-Arbeitsschutztregeln, die immer wieder erweitert werden, müssen die geltenden Gefährdungsbeurteilungen angepasst und erweitert werden. Da die betrieblichen Interessenvertretungen darüber zu wachen haben, dass u. a. Gesetzte und Verordnungen eingehalten werden, nehmen sie hier eine wichtige Schlüsselrolle ein. Denn es geht um nichts weniger, als um die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen. Hinzu kommt, dass die Arbeitsschutzbehörden, die Einhaltung der neuen Arbeitsschutzregeln immer genauer kontrollieren.

In diesem Seminar zeigen wir Ihnen einen auf, worauf sie jetzt achten müssen, damit die bestehenden Gefährdungsbeurteilungen nach SARS-CoV-2 angepasst werden und den geltenden Arbeitsschutzbestimmungen standhalten. Wir klären, welche Handlungsmöglichkeiten die gesetzlichen Interessenvertretungen haben und wie Sie den Arbeitgeber ggf. unterstützen können.

Voraussetzungen zur Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch eines Grundlagenseminars zur Gefährdungsbeurteilung.

Das Online-Seminar wird über zwei Tage durchgeführt:

Die Seminareinheiten finden jeweils von 10:00 Uhr bis 13:30 Uhr statt.

An wen sich das Seminar richtet

Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Mitarbeitervertreter*innen und interessierte Arbeitnehmer*innen