Betriebliches Eingliederungsmanagement und die Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Unten aufgeführt finden Sie die nächsten Termine.
Bei Bedarf können wir das Seminar auch als Inhouse-Schulung anbieten.
Kontaktieren Sie uns hierfür per Mail oder Telefon.
Seminarziel kurz zusammengefasst
Handlungsmöglichkeiten, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, BEM-Verfahren im Detail, aktuelle Rechtsprechung
Seminarinhalt
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gewinnt in den Betrieben und Dienststellen immer mehr an Bedeutung. Geregelt ist die Einführung nach dem § 167 Abs. 2 SGB IX.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist nur ein Teil des großen Themas Gesundheitsförderung in Betrieben und Dienststellen und somit eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe und Verpflichtung der Betriebs- und Personalratsmitglieder sowie der Schwerbehindertenvertretungen. In diesem Seminar geben wir Ihnen eine Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement und einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als Chance oder Bedrohung
BEM in Abgrenzung zu Krankenrückkehr- bzw. Fehlzeitengespräche
BEM-Verfahren und Anforderungen an die Gesprächsführung
Rechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung (z. B. bei krankheitsbedingten Kündigungen)
Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Hinzuziehung von Sachverständigen (z. B. Integrationsamt, Suchtberatung, Gleichstellungsstelle)
Datenschutz und Schweigepflicht (z. B. Umgang mit Krankendaten)
Aktuelle Rechtsprechung
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertrauensleute, interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer