Eingruppierung handwerkliche Tätigkeiten nach TVöD

Kurzseminar

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Seminarziel kurz zusammengefasst

Kennenlernen der neuen Eingruppierungsmerkmale handwerklicher Tätigkeiten nach dem TVöD

Seminarinhalt

Dieses Kurzseminar macht Sie mit den Besonderheiten der Eingruppierung handwerklicher Tätigkeiten nach dem TVöD bekannt. Auf der Grundlage der Eingruppierungsvorschriften aus dem Tarifvertrag wird unter anderem die Zuordnung der ausgeübten Tätigkeiten zu den Tätigkeitsmerkmalen erläutert. Gleichzeitig wird herausgearbeitet, welche Mitbestimmungsrechte im Bereich der Eingruppierung das Personalratsgremium hat. Sie lernen, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind, um eine Bewertung vornehmen und die Beschäftigten entsprechend beraten zu können.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Grundlagen des Rechts - eine kurze Wiederholung

  • Mitbestimmung des Personalrates bei der Eingruppierung nach dem BayPVG

  • Grundlagen der Eingruppierung - eine Kurzübersicht zur Begriffsklärung Arbeitsvorgang und Tätigkeitsbeschreibung

  • Besonderheiten bei der Eingruppierung handwerklicher Tätigkeiten nach dem TVöD

  • Neue Eingruppierungsmerkmale handwerklicher Tätigkeiten

  • Überblick über den Individualrechtlichen Anspruch von Beschäftigten

Die Teilnahme an diesem Seminar stellt keinen Ersatz für die Grund- und Aufbauseminare zum Eingruppierungsrecht nach dem TVöD dar. Dieses Seminar ist eine Ergänzung und greift speziell die Neuregelungen der handwerklichen Tätigkeiten heraus und erfordert Grundkenntnisse im Eingruppierungsrecht.

An wen sich das Seminar richtet

Betriebsrats- und Personalratsmitglieder im Bereich des Tarifrechts VKA und interssierte Arbeitnehmer*innen